Brandschutzbeauftragter

BRANDLOS unterstützt Sie in behördlichen Angelegenheiten und bei Versicherungsthemen

Bestellen Sie uns als externen Brandschutzbeauftragten!

Als externer Brandschutzbeauftragter helfen wir Unternehmen sämtlicher Branchen, rechtssicher aufgestellt zu sein, behördliche Vorgaben einzuhalten und fit zu sein in den versicherungstechnischen Themen. Neben der Brandschutzberatung und den Schulungen gehört dies zu unseren Kernkompetenzen.

Unsere Aufgaben als externer Brandschutzbeauftragter

Wir als externe Brandschutzbeauftragte unterstützen Unternehmer bei behördlichen- genauso wie bei Versicherungsthemen rund um den betrieblichen Brandschutz. Die Durchführung der Beratung erfolgt gemäß Richtlinien des VDS sowie der Vorschriften der DGUV.

Dies sind die Aufgaben, die wir nach Bedarf erfüllen:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teil A, Teil B*, Teil C*)
  • Überprüfen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teil A, Teil B, Teil C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/ Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  • Dokumentieren der Tätigkeit im Betrieb, z. B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

Die mit * gekennzeichneten Dienstleistungen benötigen eine zusätzliche Beauftragung. Dabei wird in Teilen auf weitere Dienstleister zurückgegriffen. Notwendige Aufwendungen richten sich nach dem jeweils vorhandenen Gesamtvolumen und werden mit einem separaten Angebot dokumentiert.

Der Text wurde freundlicherweise vom VDS zur Verfügung gestellt.

Sie haben Fragen dazu wie so eine Kooperation abläuft?

Rufen Sie uns gerne an: (0 25 61) 449 19 93